93.8B.1
Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage- -
- -
- -
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Zusätzlich zum Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie unter der Subkategorie 93.8B.- b) Ärztliche Leistung, Pflege und bei Bedarf kommen die unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche zum Einsatz.
- 93.8B.11Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», bis 6 Behandlungstage
- 93.8B.12Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 93.8B.13Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 93.8B.14Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
- 93.8B.15Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», 28 und mehr Behandlungstage
Pro Insights freischalten
Abonnieren Sie, um Codereferenzen und erweiterte Einblicke zu erhalten.