93.8B.2
Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, nach Anzahl Behandlungstage- -
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- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Zusätzlich zum Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie unter der Subkategorie 93.8B.- b) Ärztliche Leistung, Pflege und mindestens zwei der unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz. Zu deren Leistungen gehören auch dokumentierte Patienten-, Angehörigen- und Familiengespräche, die von allen hier aufgeführten Berufsgruppen erbracht werden können. Die erbrachten Leistungen erfolgen in patientenbezogenen, unterschiedlichen Kombinationen.
- 93.8B.21Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, bis 6 Behandlungstage
- 93.8B.22Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 93.8B.23Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 93.8B.24Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
- 93.8B.25Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, 28 und mehr Behandlungstage
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