BA.5
Muskuloskelettale Rehabilitation- -
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- B. Für die Basisleistung muskuloskelettale Rehabilitation gilt zusätzlich zu den Mindestmerkmalen unter BA.-:
- Mindestmerkmal Punkt 1, Therapie und Schulung: Therapiedauer pro Woche mind. 450 Min. Die zeitliche Vorgabe für die wöchentlichen Therapie- und Schulungsleistungen ist als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen. Integraler Bestandteil einer muskuloskelettalen Rehabilitation ist die aktive Physiotherapie. Obligatorisch pro Woche ist die aktive Physiotherapie kombiniert mit mindestens 2 der folgenden Leistungsbereiche: - Passive Physikalische Therapie - Medizinische Trainingstherapie - Bewegungstherapie im Wasser (Wassergymnastik) - Ergotherapie - Psycho- und Gesprächstherapie - Ernährungsberatung/therapie Nicht obligatorisch, aber bei entsprechender Indikation eingesetzt und zur Therapiedauer zählend: - Orthopädietechnik und -prothetik auch unter Einbezug der Orthopädieschuhtechnik - Hilfsmittelberatung, -abgabe und -schulung - Massnahmen der Ergonomie - Sozialberatung
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