BB.1
Zusatzaufwand in der Rehabilitation, nach Aufwandspunkte- -
- Kode weglassen - Pflege-Komplexbehandlung (99.C-)
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- Mindestmerkmal Punkt 0, Dokument: Die Indikationsbereiche sind in einer Tabelle im Anhang beschrieben.
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Diese Kodes dienen der Abbildung besonders aufwändiger Fälle in der stationären Rehabilitation. Die hier beschriebenen Aufwände bilden Leistungen ab, die über die für jede Rehabilitations-Art definierten Basisleistungen hinausgehen. Es erfolgt also eine Trennung von Leistungen der Basisbehandlung und der in diesem Kode beschriebenen, indikationsbezogenen Zusatzaufwände. Folglich werden auch die in der Basisleistung definierten Leistungen bei der Ermittlung der Punktzahl der Zusatzaufwände in der Rehabilitation nicht berücksichtigt.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Indikationsbereiche: Es sind 6 Bereiche definiert, in denen Zusatzaufwände in der Rehabilitation indiziert sein können. Die in den Indikationsbereichen aufgeführten Leistungen können einzeln oder in Kombination erbracht werden. Die Liste der Leistungen ist dabei abschliessend. Es müssen jedoch nicht alle unter den Indikationsbereichen aufgeführten Leistungen erbracht werden. Für jede Leistung zählt ein Mindestaufwand pro Tag.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Pflegefachmänner/-frauen und Therapeut/innen: Die leistungserbringenden Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner und Therapeutinnen / Therapeuten verfügen über die jeweils notwendige und nachweisbare fachliche Qualifikation. Unter dem Begriff «Therapeutinnen / Therapeuten» werden Physiotherapeut/innen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen und Psycholog/innen zusammengefasst.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Leistungserfassung: Den pro Tag erbrachten zusätzlichen Leistungseinheiten werden Punkte zugeordnet. Werden dieselben Leistungen mehrmals am selben Tag erbracht, zählt jede erbrachte Leistung, sofern sie die angegebenen Messkriterien erfüllt. Pro Tag kann ein Maximum von 10 Punkten erreicht werden. Werden die Leistungen von mehr als einer Pflegefachfrau / einem Pflegefachmann oder mehr als einer dipl. Therapeutin / einem dipl. Therapeuten erbracht, so sind die Zeiten der einzelnen Pflegefachfrauen / Pflegefachmännern oder dipl. Therapeutinnen / Therapeuten zu addieren. Ausnahme: wenn zwei oder mehr Therapeutinnen / Therapeuten in der Beschreibung der Leistung in der Tabelle im Anhang angegeben werden. Sind Eltern bzw. Bezugspersonen bei den unter den Indikationsbereich-Punkten 1 bis 6 beschriebenen Leistungen oder Schulungen anwesend, so wird die Leistung abgebildet, die an der Patientin / am Patienten erbracht bzw. mit ihr / ihm gemeinsam durchgeführt wird. Intensive Beratungsgespräche durch Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner, Therapeutinnen / Therapeuten oder Ärztinnen / Ärzte sind separat unter Indikationsbereich-Punkt 6 abzubilden.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Dokumentation: Die Zusatzaufwände werden in der Patientendokumentation nachvollziehbar und transparent dokumentiert und visiert (Dokumentationsnachweis).
- Mindestmerkmal Punkt 6, Berechnung der Gesamtpunktzahl: Die Gesamtsumme der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte über die gesamte Aufenthaltsdauer der Reha-Patientin / des Reha-Patienten. Der zugehörige CHOP Kode BB.1- wird anhand der Gesamtsumme der Aufwandspunkte ermittelt. Pro Aufenthalt in einer Reha-Art wird dabei nur ein Kode kodiert. Unter BB.1- sind v.a. pflegerische Leistungen beschrieben. Nur der Bereich 6.1 «Intensive Beratungsgespräche» beinhaltet diesbezüglich ebenfalls therapeutische und ärztliche Leistungen. Erbrachte Leistungen durch Therapeutinnen / Therapeuten dürfen nicht unter BB.1- und BB.2- doppelt erfasst werden. Intensive Beratungsgespräche (Bereich 6.1) durch Therapeutinnen / Therapeuten und/oder Ärztinnen / Ärzte sind ausschliesslich mittels der Aufwandspunkte unter BB.1- zu erfassen. Durchgeführte Schulungen von Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner müssen entweder unter BB.1- oder BB.2- erfasst werden.
- BB.11Zusatzaufwand in der Rehabilitation, bis 10 Aufwandspunkte
- BB.12Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 11 bis 20 Aufwandspunkte
- BB.13Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 21 bis 30 Aufwandspunkte
- BB.14Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 31 bis 40 Aufwandspunkte
- BB.15Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 41 bis 50 Aufwandspunkte
- BB.16Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 51 bis 60 Aufwandspunkte
- BB.17Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 61 bis 70 Aufwandspunkte
- BB.18Zusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 71 bis 80 Aufwandspunkte
- BB.1AZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 81 bis 90 Aufwandspunkte
- BB.1BZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 91 bis 100 Aufwandspunkte
- BB.1CZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 101 bis 150 Aufwandspunkte
- BB.1DZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 151 bis 200 Aufwandspunkte
- BB.1GZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 201 bis 250 Aufwandspunkte
- BB.1HZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 251 bis 300 Aufwandspunkte
- BB.1IZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 301 bis 350 Aufwandspunkte
- BB.1JZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 351 bis 400 Aufwandspunkte
- BB.1KZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 401 bis 450 Aufwandspunkte
- BB.1LZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 451 bis 500 Aufwandspunkte
- BB.1MZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 501 bis 550 Aufwandspunkte
- BB.1NZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 551 bis 600 Aufwandspunkte
- BB.1OZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 601 bis 650 Aufwandspunkte
- BB.1PZusatzaufwand in der Rehabilitation, mindestens 651 bis 700 Aufwandspunkte
- BB.1QZusatzaufwand in der Rehabilitation, 701 und mehr Aufwandspunkte
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