93.8B.1
Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage- -
- -
- -
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Zusätzlich zum Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie unter der Subkategorie 93.8B.- b) Ärztliche Leistung, Pflege und bei Bedarf kommen die unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche zum Einsatz.
- 93.8B.16Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», bis 3 Behandlungstage
- 93.8B.17Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 4 bis 6 Behandlungstage
- 93.8B.18Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 93.8B.1ABasisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 93.8B.1BBasisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
- 93.8B.1CBasisleistung «Spezialisierte Palliative Care», 28 und mehr Behandlungstage
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