84.2

Replantation einer Extremität
Inklusionen
  • -
Exklusionen
  • -
Synonyme
  • -
Bemerkungen
  • Die Replantation hat zum Ziel, die Funktion einer ganz oder unter Vitalitätsverlust teilweise abgetrennten Extremität wiederherzustellen. Es müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden: - Eine Osteosynthese mit zwei Gefässnähten, davon mindestens eine Arteriennaht; einer Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen; einer Sehnennaht. oder - Eine Arthrodese mit zwei Gefässnähten, davon mindestens eine Arteriennaht; einer Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen.
Unterklassen
  • 84.20Replantation einer Extremität, n.n.bez.
  • 84.21Daumen-Replantation
  • 84.22Finger-Replantation (ausser Daumen)
  • 84.23Replantation von Vorderarm, Handgelenk oder Hand
  • 84.24Replantation im Ellenbogenbereich oder Oberarm
  • 84.25Zehen-Replantation
  • 84.26Fuss-Replantation
  • 84.27Replantation von Unterschenkel oder Sprunggelenk
  • 84.28Oberschenkel-Replantation
  • 84.29Replantation einer Extremität, sonstige
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