84.2
Replantation einer Extremität- -
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- Die Replantation hat zum Ziel, die Funktion einer ganz oder unter Vitalitätsverlust teilweise abgetrennten Extremität wiederherzustellen. Es müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden: - Eine Osteosynthese mit zwei Gefässnähten, davon mindestens eine Arteriennaht; einer Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen; einer Sehnennaht. oder - Eine Arthrodese mit zwei Gefässnähten, davon mindestens eine Arteriennaht; einer Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen.
- 84.20Replantation einer Extremität, n.n.bez.
- 84.21Daumen-Replantation
- 84.22Finger-Replantation (ausser Daumen)
- 84.23Replantation von Vorderarm, Handgelenk oder Hand
- 84.24Replantation im Ellenbogenbereich oder Oberarm
- 84.25Zehen-Replantation
- 84.26Fuss-Replantation
- 84.27Replantation von Unterschenkel oder Sprunggelenk
- 84.28Oberschenkel-Replantation
- 84.29Replantation einer Extremität, sonstige
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