99.C4

Pflege-Komplexbehandlung bei Kleinkindern, nach Aufwandspunkten
Inklusionen
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Exklusionen
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Synonyme
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Bemerkungen
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Altersgrenze: Dieser Kode gilt für Kleinkinder ab Beginn des 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (grösser oder gleich 1 Jahr alt bis < 6).
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungsgruppen: Es sind 7 Leistungsgruppen [Leistungsbereiche] definiert, die eines oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten. Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C4.- Pflege-Komplexbehandlung bei Kleinkindern» der CHOP beschrieben.
Unterklassen
  • 99.C4.0Detail der Subkategorie 99.C4
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