99.C2
Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, nach Aufwandspunkten- -
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- Mindestmerkmal Punkt 1, Altersgrenze: Dieser Kode gilt für Patientinnen / Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungsgruppen: Es sind 7 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die ein oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten. Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C2.- Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen» der CHOP beschrieben.
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