S45.9
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe der Schulter und des Oberarmes- -
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- Verletzung eines Blutgefäßes der Achselhöhle
- Verletzung eines Blutgefäßes des Oberarms
- Verletzung eines Blutgefäßes der Schulter
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Bemerkung-
Unterklassen- -
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