S95.9
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes- -
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- Verletzung eines Blutgefäßes am Knöchel
- Verletzung eines Blutgefäßes am Fuß
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Bemerkung-
Unterklassen- -
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