T76

Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen
Inklusionen
  • Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Absichtliche Selbstbeschädigung (Selbsttötung) nicht näher bezeichneter Art und Weise
  • Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Tätlicher Angriff nicht näher bezeichneter Art und Weise
Exklusionen
  • Schäden durch: Sonstige äußere Ursachen (T75.-)
  • Schäden durch: Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert (T78.-)
  • Schäden durch: Vergiftung o.n.A. (T65.9)
  • Schäden durch: Verletzung o.n.A. (T14.9)
Synonyme
  • Schaden durch äußere Ursache
  • Wirkung einer äußeren Ursache a.n.k.
  • Schaden durch absichtliche Selbsttötung
  • Schaden durch absichtliche Selbstbeschädigung
  • Schaden durch tätlichen Angriff
Kodierhinweis
-
Bemerkung
Diese Kategorie ist bei der Mortalitätsverschlüsselung zu benutzen, um nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen zu kennzeichnen, bei denen die äußere Ursache nicht angegeben ist bzw. keine Rückschlüsse auf die Art der Verletzung zulässt.
Unterklassen
  • -
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