Y34.9
Nicht näher bezeichnetes Ereignis, Umstände unbestimmt- Selbstzugefügte Verletzung, Exposition und jegliche Gewalteinwirkung, bei der wegen unzureichender Informationen keine Unterscheidung zwischen Unfall, Selbstbeschädigung oder tätlichem Angriff möglich ist
- Selbstzugefügte Vergiftung, bei der nicht angegeben ist, ob sie durch Unfall oder in Schädigungsabsicht zustande gekommen ist (X49.9!)
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Remarque-
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